10 Jahre - 15 Jahre - 20 Jahre Garantie

 

10-jährige Garantie

Die 10-jähringe Garantie wird auf alle Produkte gewährt, die in der Preisliste aufgeführt sind. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt auf die jeweiligen Produkteigenschaften.

Was muss erfüllt sein?

Der Kunde (Verarbeiter) muss ein wedi Produkt nach dem 01.01.2016 erworben haben. Grundsätzlich haben ab diesem Zeitpunkt alle Preislistenartikel eine 10-jährige Garantie. Dies betrifft auch alle Sonderfundos, die über die Preisliste beschrieben werden.

Garantieleistungen:

  •  Kostenloser Ersatz für das fehlerhafte Produkt.
  •  Erstattung der dokumentierten und notwendigen Aufwendungen für die Kosten der Sanierungsmaßnahmen
  • Erstattung von Sachschäden Dritter (mit Ausnahme der für die Erstattung von Vermögens-schäden, wie entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Herstellungskosten Verlust).

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen.
  •  Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.

115-jährige W.I.P. – Garantie 

Die 15-jährige W.I.P.-Garantie wird auf die Ausführung eines wedi Duschplatzes gewährt. Diese Garantie wird nur zertifizierten wedi Fachbetrieben angeboten. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt erst nach schriftlich erteilter Freigabe durch wedi. Die Freigabe erfolgt im Rahmen des festgelegten Prozesses des Garantievertrags.

Was muss erfüllt sein?
Mindestanforderung für die 15-jährige W.I.P.-Garantie ist, dass der Duschbereich mit einer bodengleichen Dusche von wedi sowie alle mit Wasser beanspruchten Flächen in der Dusche (Wände, Nischen, Sitze, Ablagen, …) mit Abdichtungen von wedi (BA; Subliner dry oder dry & flex oder wedi 520) ausgeführt werden. Die Schnittstellen und Durchdringungen sind mit den wedi Systemkomponenten (Dichtband, Dichtecken, Manschetten) abzudichten. Die Ausführung orientiert sich an dem ZDB Merkblatt.

Systembestandteile – wedi Duschplatz (Beispiel)

  • Duschelement inkl. Ablaufsystem (z.B. wedi Fundo Plano)
  • Wandabdichtung der direkt angrenzenden Wandflächen der Fundo.
      
       a. BA inkl. Verklebung mit wedi 610
       b. Subliner Dry oder Dry & Flex
       c. wedi 520
  • Durchführungen für Verrohrungen werden mit einer Dichtmanschette und wedi 610 abgedichtet.
  • Bodenabdichtung in den Randbereichen (Dichtset, Dichtband, Dichtecken)

Weitere Voraussetzungen:

  •  Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen
  • Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden
  • Das Objekt muss im Vorfeld angemeldet werden und die notwendigen Dokumente gemäß des Garantievertrages ausgefüllt und wedi übermittelt werden.

Garantieleistungen:
Der Systemlieferant (wedi) übernimmt die Garantie für die durch den Verarbeiter verarbeiteten wedi Produkte zur Erstellung eines Duschplatzes für einen fixen Zeitraum von 15 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gewerkes, max. aber 15,5 Jahre ab Lieferung gegenüber:

 a. dem Bauherren

  • für zugesicherte Produkteigenschaften/Wirkung der Produkt-Systeme
  • die Einstandsverpflichtung für eine im Rahmen dieser Garantie notwendigen ordnungsgemäße Fertigstellung, wenn der W.I.P.-Fachbetrieb wegen Insolvenz ausfällt.

 b. dem W.I.P.-Fachbetrieb

  • für zugesicherte Produkteigenschaften,
  • für kostenlosen Ersatz des benötigten Materials und Erstattung der Wiederherstellungskosten der beanstandeten Flächen im Falle von nachgewiesenen Materialschäden.

Leistungsbeschränkungen:
Die Leistung des Systemlieferanten einschließlich Folgeschäden ist begrenzt auf den 15-fachen ursprünglichen Materialwert, max. 40.000,00 EUR

 20-jährige W.I.P. – Garantie

Die 20-jährige W.I.P.-Garantie wird auf die Ausführung eines wedi Bades gewährt. Diese Garantie wird nur zertifizieren wedi Fachbetrieben angeboten. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt erst nach schriftlich erteilter Freigabe durch wedi. Die Freigabe erfolgt im Rahmen des festgelegten Prozesses des Garantievertrags.


Was muss erfüllt sein?

Alle zur Abdichtung notwendigen Flächen sind im wedi System auszuführen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei der 15-jährigen W.I.P.-Garantie. Ergänzend muss der Boden mit einer Abdichtung von wedi ausgeführt werden.
Systembestandteile – wedi Bad (Beispiel)

Der Verarbeiter muss im Rahmen eines Projektes/Bades folgende Produkte für die Gestaltung und Abdichtung im Bad verwendet haben:

  • Duschplatz, siehe (15-jährige Garantie)
  • Bodenabdichtung im gesamten Nassraum
        a) BA inkl. Verklebung mit wedi 610
        b) Subliner
        c) wedi 520 
  • Wannenabdichtung
        a) 30 cm über und neben der Wanne
        b) Die Wanne selbst ist mit wedi Wannenelement oder einem Subliner zu
            versehen

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen
  • Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden
  • Das Objekt muss im Vorfeld angemeldet werden und die notwendigen Dokumente gemäß des Garantievertrages ausgefüllt und wedi übermittelt werden.

Garantieleistungen:
Der Systemlieferant übernimmt die Garantie für die durch den Verarbeiter verarbeiteten wedi Produkte zur Erstellung eines Duschplatzes für einen fixen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gewerkes, max. aber 20,5 Jahre ab Lieferung gegenüber:

a. dem Bauherren

  • für zugesicherte Produkteigenschaften/Wirkung der Produkt-Systeme
  • die Einstandsverpflichtung für eine im Rahmen dieser Garantie notwendigen ordnungs-gemäße Fertigstellung, wenn der W.I.P.-Fachbetrieb wegen Insolvenz ausfällt.

b. dem W.I.P.-Fachbetrieb

  • für zugesicherte Produkteigenschaften,
  • für kostenlosen Ersatz des benötigten Materials und Erstattung der Wiederherstellungskosten der beanstandeten Flächen im Falle von nachgewiesenen Materialschäden.

Leistungsbeschränkungen:
Die Leistung des Systemlieferanten einschließlich Folgeschäden ist begrenzt auf den 15-fachen ursprünglichen Materialwert, max. 40.000,00 EUR

Verschleißteile
Im Rahmen der 20-jährigen W.I.P.-Garantie wird ein kostenloser Austausch der wedi Verschleißteile gewährt. Als Verschleißteile werden alle Teile bezeichnet, die durch eine herkömmliche Nutzung nach Einbau Abnutzungserscheinungen unterliegen (funktionaler Mangel). Voraussetzung für den Austausch des Verschleißteils ist, dass dieses frei zugänglich ist und eine beschädigungsfreie Demontage gewährleistet ist. Ein Ablaufrost zählt nicht zu den Verschleißteilen, wenn dieser nur optische Gebrauchsspuren aufweist.

Die 20-jährige W.I.P.-Garantie wird auf die Ausführung eines wedi Bades gewährt. Diese Garantie wird nur zertifizieren wedi Fachbetrieben angeboten. Ein Anspruch auf die Garantie erfolgt erst nach schriftlich erteilter Freigabe durch wedi. Die Freigabe erfolgt im Rahmen des festgelegten Prozesses des Garantievertrags.


Was muss erfüllt sein?

Alle zur Abdichtung notwendigen Flächen sind im wedi System auszuführen. Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei der 15-jährigen W.I.P.-Garantie. Ergänzend muss der Boden mit einer Abdichtung von wedi ausgeführt werden.
Systembestandteile – wedi Bad (Beispiel)

Der Verarbeiter muss im Rahmen eines Projektes/Bades folgende Produkte für die Gestaltung und Abdichtung im Bad verwendet haben:

  • Duschplatz, siehe (15-jährige Garantie)
  • Bodenabdichtung im gesamten Nassraum
        a) BA inkl. Verklebung mit wedi 610
        b) Subliner
        c) wedi 520 
  • Wannenabdichtung
        a) 30 cm über und neben der Wanne
        b) Die Wanne selbst ist mit wedi Wannenelement oder einem Subliner zu
            versehen

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Produkte sind nach den Montagehinweisen des Herstellers wedi zu verbauen
  • Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden
  • Das Objekt muss im Vorfeld angemeldet werden und die notwendigen Dokumente gemäß des Garantievertrages ausgefüllt und wedi übermittelt werden.

Garantieleistungen:
Der Systemlieferant übernimmt die Garantie für die durch den Verarbeiter verarbeiteten wedi Produkte zur Erstellung eines Duschplatzes für einen fixen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme des Gewerkes, max. aber 20,5 Jahre ab Lieferung gegenüber:

a. dem Bauherren

  • für zugesicherte Produkteigenschaften/Wirkung der Produkt-Systeme
  • die Einstandsverpflichtung für eine im Rahmen dieser Garantie notwendigen ordnungs-gemäße Fertigstellung, wenn der W.I.P.-Fachbetrieb wegen Insolvenz ausfällt.

b. dem W.I.P.-Fachbetrieb

  • für zugesicherte Produkteigenschaften,
  • für kostenlosen Ersatz des benötigten Materials und Erstattung der Wiederherstellungskosten der beanstandeten Flächen im Falle von nachgewiesenen Materialschäden.

Leistungsbeschränkungen:
Die Leistung des Systemlieferanten einschließlich Folgeschäden ist begrenzt auf den 15-fachen ursprünglichen Materialwert, max. 40.000,00 EUR

Verschleißteile
Im Rahmen der 20-jährigen W.I.P.-Garantie wird ein kostenloser Austausch der wedi Verschleißteile gewährt. Als Verschleißteile werden alle Teile bezeichnet, die durch eine herkömmliche Nutzung nach Einbau Abnutzungserscheinungen unterliegen (funktionaler Mangel). Voraussetzung für den Austausch des Verschleißteils ist, dass dieses frei zugänglich ist und eine beschädigungsfreie Demontage gewährleistet ist. Ein Ablaufrost zählt nicht zu den Verschleißteilen, wenn dieser nur optische Gebrauchsspuren aufweist.

 Weitere informationen auf wedi.

 

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